Rückenleiden können zu einer Berufsunfähigkeit führen.....

Rückenleiden können zu einer Berufsunfähigkeit führen.....

Rückenleiden können zu einer Berufsunfähigkeit führen.....

Verständlich erklärt: Wichtige Begriffe rund um die BerufsunfähigkeitsversicherungHilfreiche Hinweise für Verbraucher Expertengespräch der ERGO Lebensversicherung vom 29.Juni 2016 Ob Unfall, Burnout oder Rückenleiden – vieles kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer seinen Beruf aufgeben muss oder nur noch teilweise ausüben kann. Vom Staat erhalten Betroffene meist kaum finanzielle Unterstützung. Denn die Zugangshürden zur staatlichen Erwerbsminderungsrente sind hoch. Selbstständige und Berufsstarter haben sogar häufig gar keinen Anspruch auf diese Leistung. Deshalb gehört eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie sichert das Einkommen und damit den gewohnten Lebensstandard. Obwohl jeder vierte Deutsche im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird, sichert die Mehrzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen ihr Einkommen im Berufsunfähigkeitsfall nicht ab. Und bestehende Absicherungen sind oft unzureichend. Tatjana Höchstödter, Vorsorgeexpertin bei der ERGO Lebensversicherung, erklärt wichtige Begriffe rund um die Berufsunfähigkeit. Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit? Im Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe oft verwechselt. Doch tatsächlich gibt es große Unterschiede zwischen einer Berufs- und einer Erwerbsunfähigkeit. So gibt es etwa unterschiedliche Zugangshürden zu den Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die umfassendere Absicherung. Sie leistet bereits, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung die bisherige Tätigkeit für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann. Bei einer Erwerbsunfähigkeit gilt hingegen meist: Eine versicherte Person ist in ihrer Arbeitsfähigkeit so eingeschränkt, dass sie höchstens noch drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Dabei macht es bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung keinen Unterschied, ob es sich bei der Arbeit um den erlernten Beruf handelt oder um irgendeine andere Tätigkeit – unabhängig davon, ob diese auch tatsächlich ausgeübt wird. In beiden Fällen gilt: Warum der Betroffene nicht mehr arbeiten kann, spielt keine Rolle. Meist ist die Ursache jedoch eine Erkrankung. Und was versteht man unter „abstrakter Verweisung“, was unter „konkreter Verweisung“? Grundsätzlich wird zuerst geprüft, ob die versicherte Person in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig ist. Dann wird geschaut, ob und auf welche anderen Berufe der Versicherte verwiesen werden kann. Bei der „abstrakten Verweisung“ wird geprüft, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit entsprechend seiner Ausbildung und seinen Fähigkeiten ausüben kann. Auch muss diese Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen. Ob der gleichwertige Beruf am Arbeitsmarkt auch tatsächlich verfügbar ist, spielt bei der Prüfung keine Rolle. Üblich ist die „abstrakte Verweisung“ für Schüler und Auszubildende. Bei der „konkreten Verweisung“ wird geprüft, ob der Versicherte bereits eine neue Tätigkeit tatsächlich ausübt. Diese muss ebenfalls seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Nur dann kann der Versicherer ihn auf diesen Beruf verweisen. Ansonsten erhält er die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsrente. Die konkrete Verweisung ist bei modernen BU-Produkten wie der ERGO Berufsunfähigkeitsrente für die meisten Berufe üblich. Gibt es einen Unterschied zwischen „arbeitsunfähig“ und „berufsunfähig“? Wichtig zu wissen ist: Bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, erfolgt zunächst immer eine Krankschreibung wegen Arbeitsunfähigkeit. Der Begriff „arbeitsunfähig“ kommt aus der Krankenversicherung. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt bei vielen privaten Krankenversicherern dann vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausüben kann, sie nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Laut der gesetzlichen Krankenkassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand weiter zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ein Arzt bestätigt das durch eine Krankschreibung. Der wichtigste Unterschied zur „Berufsunfähigkeit“ ist: Die Arbeitsunfähigkeit unterliegt keinerlei zeitlichen Vorgaben zur Dauer des Zustands, sie kann schon für einen Tag, aber auch mehrere Wochen bestehen. Wird ein Arbeitnehmer krank, so erhält er von seinem Arbeitgeber in der Regel für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Danach greift bei gesetzlich Versicherten das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Bei privaten Krankenversicherern ist dies abhängig von den vereinbarten Leistungen. Meist wird es ebenfalls ab der 7. Woche vereinbart. Bei Selbstständigen und Freiberuflern entsteht bei einer Arbeitsunfähigkeit meist sofort eine finanzielle Lücke. Denn diese haben oft keine Ansprüche an das gesetzliche System und eine Lohnfortzahlung gibt es in diesem Fall natürlich auch nicht. Hier ist der Absicherungsbedarf also noch deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer. Für gesetzlich Versicherte bietet es sich an, das Krankengeld der Kasse durch eine private Krankentagegeldversicherung zu ergänzen, um das gewohnte Einkommensniveau zu sichern. Die Zahlung von Krankengeld wie auch Krankentagegeld endet normalerweise mit der Feststellung einer Berufsunfähigkeit beziehungsweise Erwerbsminderung. Übrigens: Um die Versorgungslücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und der ersten Berufsunfähigkeitsrente zu schließen, bieten ERGO und DKV eine aufeinander abgestimmte Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsrenten-Lösung. Ein großer Vorteil: ein nahtloser Übergang der Zahlungen bei Feststellung der Berufsunfähigkeit. Quelle: ERGO www.ergo.de (Produkte und Services) www.ergo.com (Unternehmensinformationen) Hinweis: Unsere Beiträge geben denSach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und werden nicht nachträglich aktualisiert. Weitere Verbraucherthemen: www.ergo.com/verbraucher

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